Frankreich
Verfassungsrat billigt Neuregelung der Sterbehilfe - mit Vorbehalten

Ein Gesetzentwurf zum Recht auf Sterbehilfe hat in Frankreich die letzte Hürde passiert.

    Das Bild zeigt den Eingang des Verfassungsrats in der französischen Hauptstadt Paris. Er ist von zwei Säulen gesäumt. Über dem Eingang steht in goldenen Lettern "Conseil Constitutionell". An einer Säule hängt eine französische Flagge.
    Der Verfassungsrat in Paris. (AFP / STEPHANE DE SAKUTIN)
    Der Verfassungsrat billigte die vom Parlament bereits Mitte Juli verabschiedete Novelle. Die viel diskutierte Neuregelung gestattet Erwachsenen mit unheilbaren Erkrankungen unter strengen Auflagen die Einnahme tödlicher Medikamente. Der Verfassungsrat äußerte allerdings gewisse Vorbehalte: Einer betrifft Volljährige, die unter rechtlicher Betreuung einer anderen Person stehen. So müsse gewährleistet sein, dass der betreuende Arzt zusätzlich auch die Stellungnahme der betreuenden Person einhole und in der Entscheidungsfindung beachte, erklärte das Gremium. Zudem äußerte sich der Verfassungsrat zur sogenannten Gewissensklausel. Durch diese können Mediziner sowie Altenpflege-Einrichtungen den Sterbehilfewunsch ablehnen. Die Klausel muss nach Ansicht des Gremiums unter anderem auch auf Apotheker ausgeweitet werden, die nicht zur Herstellung der Medikamente gedrängt werden dürften.
    Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche hatten sich gegen den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gestemmt.
    Diese Nachricht wurde am 16.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.