Bundestag
Verordnung vorgeburtlicher Bluttests soll überprüft werden

Für vorgeburtliche Bluttests, mit denen bestimmte genetische Auffälligkeiten festgestellt werden können, sollen genauere Regeln geschaffen werden.

    Zwei Informationsbroschüren zu nichtinvasiven Pränataltests liegen neben einem Ultraschallbild in einer Frauenarztpraxis.
    Auf Antrag des Bundestags soll die Verordnung vorgeburtlicher Bluttest überprüft werden. (picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt)
    Der Bundestag hat mit großer Mehrheit für einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag gestimmt. Eine Expertenkommission soll jetzt weitere Daten zusammentragen; der Bundestag will sich dann erneut mit dem Thema beschäftigen.
    Der Bluttest ist seit gut zehn Jahren verfügbar. Er kann Hinweise darauf geben, ob beim ungeborenen Kind zum Beispiel eine Trisomie 21 vorliegt, die zum sogenannten Down-Syndrom führt. Seit 2022 werden die Kosten dieser Untersuchung von den Krankenkassen übernommen.
    Die Bundestagsabgeordneten, die den Antrag eingebracht haben, befürchten allerdings, dass seitdem häufiger getestet wird als medizinisch erforderlich. Zudem könne die Untersuchung auch falsch-positive Ergebnisse liefern. Mehrere Abgeordnete warnten in der Debatte davor, dass so der Druck auf Eltern steigen könnte, sich gegen ein Kind mit Trisomie zu entscheiden.
    Diese Nachricht wurde am 08.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.