
Dies gehe aus einer Beschlussempfehlung für das Gremium hervor, melden die Medienportale "Table Briefings" und "Politico". Demnach konnte kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden. So hätten Bundeswahlleiterin und Landeswahlleitungen in Stellungnahmen erklärt, Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei lägen nicht vor. Bei dem Papier handelt es sich um eine Art Gutachten für den Ausschuss, der am 4. Dezember tagen soll.
Nach Bekanntwerden der Berichte kündigte BSW-Gründerin Wagenknecht an, man werde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ablehnung einer Neuauszählung klagen.
Diese Nachricht wurde am 28.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
