Der russische Verband RusAF bekam 35 Auflagen, die in den kommenden drei Jahren eingehalten müssen und von der WA-Integritätskommission überprüft werden. Russland war im November 2015 wegen systematischen Dopings gesperrt worden. Seitdem wurde nur einzelnen russischen Athletinnen und Athleten nach Prüfung eine Starterlaubnis als neutrale Sportler erteilt. Eine Task-Force begleitete und überwachte den Reformprozess sowie die Etablierung eines unabhängigen Anti-Doping-Systems in Russland.
Weiter kein Teilnahmerecht an internationalen Wettkämpfen
Wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine bleiben russische und belarussische Leichtathleten von internationalen Wettkämpfen aber weiterhin ausgeschlossen, wie WA-Präsident Coe mitteilte. Die Entscheidung folgte auf den Beschluss des Europäischen Leichtathletik-Verbandes von vergangener Woche, wonach russische und belarussische Athleten bis zum Ende des Krieges in der Ukraine kein Teilnahmerecht haben.
Das Internationale Olympische Komitee will am kommenden Dienstag über die Kriterien für die Rückkehr von Sportlerinnen und Sportlern aus den beiden Ländern als Empfehlungen für die Weltverbände verabschieden.
Diese Nachricht wurde am 23.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.