Block-Prozess
"Zeit" wehrt sich gegen Sicherstellung von Audio-Aufnahmen

Im Zusammenhang mit dem Block-Prozess hat das Landgericht Hamburg Tonaufzeichnungen bei einer Journalistin der "Zeit" sicherstellen lassen. Das Magazin wehrt sich dagegen.

    Das Haus der Wochenzeitung Die Zeit in Hamburg
    Das Haus der Wochenzeitung Die Zeit in Hamburg (picture alliance / epd-bild / Paul-Philipp Braun)
    Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, geht es um einen Podcast mit dem Titel "Zeit Verbrechen: House of Block". Darin seien Aufzeichnungen von Gesprächen zu hören, die die Journalistin zwei Wochen nach der Entführung der beiden Kinder von Christina Block aus Dänemark mit der Familie des Vaters führte.
    Zu Wort kommen neben Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau Astrid Have auch die damals 13 Jahre alte Tochter sowie die älteste gemeinsame Tochter von Block und Hensel, die mit Einverständnis der Mutter bei dem Vater lebt.
    Die Strafkammer habe zunächst einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume der "Zeit" erlassen, der aber die Möglichkeit der freiwilligen Herausgabe der Aufzeichnungen vorsah. Ein Mitarbeiter des Verlags habe erklärt, dass die Redakteurin die Tonaufnahme habe. Sie sei bereit, diese auf richterliche Anordnung herauszugeben. Daraufhin erließ das Gericht einen entsprechenden Beschluss für die Wohnung der Journalistin, erklärte die Gerichtssprecherin weiter.
    Die "Zeit"-Verlagsgruppe verurteilte die angedrohte Durchsuchung und kündigte rechtliche Schritte an. Kritik kam auch von Journalistenverbänden.
    Diese Nachricht wurde am 12.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.