
In Straßburg stimmte das Europäische Parlament für ein Gesetz, das auch Drittanbieter bei Reiseausfällen verpflichtet, Kosten zu erstatten. Angefallene Vermittlungsgebühren müssen demnach ebenfalls zurückgezahlt werden. Dazu soll es auf der Website der EU-Kommission künftig ein einheitliches Beschwerdeformular für alle Verkehrsdienstleister geben.
Zudem entschied das Parlament, dass Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen im Flugzeug künftig kostenlos mitfliegen dürfen. Für Bus und Bahn gilt diese Regel bereits. Die EU setzt mit der Entscheidung mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs um. Erforderlich ist noch die Zustimmung des Rats der 27 EU-Länder.
Diese Nachricht wurde am 20.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
