Europäische Menschenrechtskonvention
Schutz eines gemeinsamen Wertefundaments

Die Europäische Menschenrechtskonvention muss als Wertefundament aufrechterhalten bleiben, sagt Völkerrechtlerin Angelika Nußberger. Mit Blick auf die US-Sicherheitsstrategie und Austrittsdebatten sei die Konvention zeitgemäss und wichtiger denn je.

Peetz, Katharina |
Rechtswissenschaftlerin Angelika Nußberger sitzt in einem grauen Sessel.
Die Rechtswissenschaftlerin Angelika Nußberger lehrt an der Universität Köln. Von 2017 bis 2019 war sie Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (picture alliance / dpa / Horst Galuschka)