Sonntag, 28. April 2024

Archiv

Geständnis in München
Hoeneß hinterzog 18,5 Millionen Euro

Uli Hoeneß hat nach Angaben seines Anwalts deutlich mehr als die 3,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen, die ihm die Anklage vorwirft. Demnach schleuste er zwischen 2003 und 2009 weitere 15 Millionen Euro am Fiskus vorbei.

10.03.2014
    Uli Hoeneß hat zu Prozessbeginn gestanden, insgesamt 18,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Sein Mandant gebe die hohe Summe aus freien Stücken zu, betonte sein Anwalt Hanns W. Feigen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem FC-Bayern-Präsidenten am Vormittag vorgeworfen, rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Insgesamt ergibt sich damit eine Steuerschuld von mehr als 18,5 Millionen Euro. Zudem legte die Anklage noch neue Vorwürfe auf den Tisch: So soll Hoeneß zu Unrecht insgesamt mehr als 5,5 Millionen Euro Verluste geltend gemacht haben, um die Höhe seiner Steuern zu reduzieren. Den Betrag hatte er demnach beim Verkauf von Geldanlagen verloren.
    Lage für Hoeneß spitzt sich zu
    Angesichts der neuen enormen Zahlen scheint sich die Lage für Hoeneß zuzuspitzen. Zentrale Frage bleibt: Wie bewertet das Gericht seine Selbstanzeige vom Januar 2013? "Ich habe gehofft, mit einer Selbstanzeige einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen", sagte Hoeneß. Er habe mit immensen Summen regelrecht "gezockt" und keinen rechten Überblick mehr über Gewinne und Verluste gehabt, erklärte er. Unter dem Strich habe er 2003 bis 2009 Verluste in Millionenhöhe gemacht. Dennoch sei ihm klar, dass er Gewinne hätte versteuern müssen.
    Hoeneß: Ich will alle Schulden nachzahlen
    "Ich bin froh, dass jetzt alles transparent auf dem Tisch liegt. Mein Fehlverhalten bedauere ich zutiefst. Ich werde alles dafür tun, dass dieses für mich bedrückende Kapitel abgeschlossen wird." Er wolle alle Schulden nachzahlen und erinnerte daran, dass er insgesamt auch fünf Millionen Euro für soziale Zwecke gespendet habe. "Ich bin kein Sozialschmarotzer", sagte Hoeneß.
    Die Anklageschrift gegen Hoeneß war wegen des Steuergeheimnisses vor Prozessbeginn nicht veröffentlicht worden. Offen ist, ob Hoeneß seine Vergehen so rechtzeitig und umfassend selbst beim Finanzamt angezeigt hat, dass er eine Strafe abwenden kann. Der Fußballmanager beruft sich darauf, dass das Gesetz Steuersündern bei einer Selbstanzeige Straffreiheit gewährt. Wenn nichts dazwischen kommt, soll am Donnerstag das Urteil fallen.