
Es gehe um das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat. Jeder müsse wissen, der Staat würde sich nicht des eigenen Körpers bemächtigen, betonte der Wissenschaftler der Universität Freiburg.
Auch das Argument, dass Angehörige durch eine Widerspruchslösung entlastet würden, halte er für nicht stichhaltig. Wer zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht widersprochen habe, dessen Einwilligung könne vermutet werden, sie sei jedoch nicht belegt.
Abläufe in Kliniken verbessern
Der Blick auf Länder mit einer hohen Zahl an Spenderorganen zeige, dass andere Faktoren entscheidend seien. So habe etwa Spanien viel Geld investiert, um Abläufe in den Kliniken zu verbessern und potenzielle Spender frühzeitig ausfindig zu machen. Allerdings warne er davor, wie in Spanien bereits einen mehrminütigen Herzstillstand als Voraussetzung für eine Organentnahme zu akzeptieren, sagte Maio. Das Kriterium des Hirntodes müsse unbedingt beibehalten werden.
Der Deutsche Bundestag hatte gestern in erster Lesung über eine mögliche Neuregelung der Organspende debattiert. Für die sogenannte Widerspruchslösung macht sich eine Gruppe von 254 Abgeordneten stark; auch in einem Gesetzentwurf des Bundesrates ist sie vorgesehen. Danach würde jeder zum potenziellen Organspender, der zu Lebzeiten nicht widerspricht. Ein konkurrierender Antrag knüpft die Organentnahme wie bisher an eine ausdrückliche Zustimmung; ein fehlender Widerspruch würde also nicht genügen.
Diese Nachricht wurde am 25.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





