Neue Debatte um Organspende
Schweigen als Zustimmung

Mehr als 8000 Menschen warten aktuell auf ein Spenderorgan. Nach wie vor werden zu wenige Organe gespendet. Der Bundestag berät nun über einen Gesetzentwurf: Künftig soll jeder als Organspender gelten, solange er nicht widerspricht. Dagegen gibt es Widerstand.

    Ein Organspendeausweis wird in die Kamera gehalten
    Mit einem Organspendeausweis lässt sich der eigene Wille zur Organspende festhalten. Im Bundestag wird erneut über eine Widerspruchslösung beraten, nach der als potenzieller Spender gilt, wer nicht ausdrücklich widerspricht (picture alliance / Caro Kadatz)
    Mehr als 8000 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. Im vergangenen Jahr gab es dagegen nur knapp 1000 Organspender. Dabei können sich 85 Prozent der Menschen eine Organspende grundsätzlich vorstellen. Der Bundestag berät am 24. September 2026 deshalb erneut über einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. 
    Danach würde jeder Volljährige automatisch als Spender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Doch es gibt Widerstand: 58 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken stellen sich mit einem eigenen Gruppenantrag gegen die Widerspruchslösung.

    Inhalt

    Der Mangel an Spenderorganen bleibt groß

    Viele Schwerkranke warten jahrelang auf ein Spenderorgan – oder sterben, ehe sie eines bekommen. Im Durchschnitt sterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste.
    Die Grafik zeigt die Anzahl der Organspender in Deutschland von 2013 bis 2025.
    Anzahl der Organspender in Deutschland von 2013 bis 2025 (dpa-infografik GmbH)
    Zwar hat die Politik in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, mehr Menschen zu einer Entscheidung über eine Organspende zu bewegen. Die Zahl der Organspenden stieg dadurch jedoch nicht nachhaltig an. Ein Problem ist, dass viele Menschen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ihren Willen aber nicht dokumentieren.

    Gesetzentwurf: Wer nicht widerspricht, wird potentieller Organspender

    Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 gescheitert. Der Bundestag beschloss damals stattdessen ein Gesetz, das am Zustimmungsprinzip festhielt, aber auf mehr Information und eine einfachere Dokumentation setzte. Dazu gehört auch ein zentrales Online-Register für Erklärungen zur Organspende, das aber erst im März 2024 mit zweijähriger Verspätung gestartet wurde.
    Nun fordern 254 Abgeordnete aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken einen neuen Anlauf. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass grundsätzlich jeder als Organspender gelten soll, solange er einer Organ- oder Gewebespende nicht ausdrücklich widersprochen hat.
    Ziel der Initiatoren ist, dass sich dadurch mehr Menschen mit der Organ- und Gewebespende beschäftigen, ihre Entscheidung dokumentieren und Angehörigen mitteilen. Damit sollen im Ernstfall auch die Angehörigen in einer Ausnahmesituation entlastet werden.
    Laut Gesetzentwurf müsste ein erklärter Widerspruch verlässlich erfasst und jederzeit auffindbar sein. Dafür soll das Organspenderegister eine zentrale Rolle spielen. Außerdem soll mit den nächsten Angehörigen geklärt werden, ob ihnen eine Erklärung des möglichen Spenders bekannt ist. Entscheidend soll allein der Wille des Spenders sein. Wer keine Erklärung abgegeben hat und im Jahr vor seinem Tod nicht selbstbestimmt entscheiden konnte, dem dürfen seine Organe oder sein Gewebe nicht entnommen werden.
    „Es gibt keinen Zwang zur Organspende, es gibt keine Entscheidungs- oder Befassungspflicht“, sagt der Grünen-Politiker Armin Grau. Wer nicht spenden möchte, könne bei einer Widerspruchslösung weiterhin widersprechen.

    Kritik an der Widerspruchslösung

    Gegen die Widerspruchslösung haben 58 Abgeordnete aus Union, SPD, Grünen und Linken einen Gegenantrag vorgelegt. Sie argumentieren, das Recht auf Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zur Organspende treffen zu müssen, ohne persönliche Nachteile und Konsequenzen fürchten zu müssen. Eine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung könne zudem das Vertrauen in das Gesundheitssystem schwächen.
    „Kein Arzt darf an uns irgendeinen Eingriff vornehmen, ohne dass wir zustimmen. Und ausgerechnet bei so einem Eingriff wie einer Organentnahme, da sind wir dann nicht mehr gefragt. Das ist übergriffig von Seiten des Staates“, sagt der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci, der zu den Initiatoren des Gegenantrags gehört.
    Bei der Widerspruchslösung sei dagegen entscheidend, rechtzeitig zu widersprechen. Das könne etwa für Menschen, die nur eingeschränkt lesen und schreiben können, eine Hürde darstellen. Auch Menschen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen könnten Probleme haben, ihren Willen zu dokumentieren.
    Castellucci bezweifelt außerdem, dass allein die Umstellung auf eine Widerspruchslösung automatisch zu mehr Organspenden führen würde. International gebe es dafür keine klare Evidenz.

    Mehr Aufklärung und einfachere Registrierung als Alternative

    Mehr Organspenden erreiche man nicht durch eine Widerspruchsregelung, sondern durch umfassende Aufklärung, niedrigschwellige Registrierungsmöglichkeiten und strukturelle Verbesserungen in den Kliniken, sagt der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, Mitinitiator des eingebrachten Gegenantrags.
    Der Gegenantrag sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger „zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren”. Neben Zustimmung oder Ablehnung soll auch angegeben werden können, dass man noch unentschieden ist. Gemeinsam mit den Ländern soll geprüft werden, wie Menschen ihren Willen zur Organspende in Zukunft auch direkt in Ausweisbehörden in das Online-Register eintragen können.

    Onlinetext: Elena Matera, Quellen: Deutschlandfunk, dpa, AFP, Bundestag