Bericht zu sexueller Gewalt
Missbrauchsbeauftragte: "Noch nie war das Risiko für Kinder so hoch"

Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Claus, mahnt einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt an. Claus stellte ihren ersten Bericht vor, nachdem ihr Amt vergangenes Jahr gesetzlich verankert wurde.

    Ein blondes Mädchen schaukelt auf Schaukel. Man sieht es von hinten, der Hintergrund ist dunkel-verschattet.
    Beauftragte Claus: Nie dagewesenes Missbrauchsrisiko für Kinder (picture alliance / imageBROKER / Michael Weber)
    Die Beauftragte sagte in Berlin, noch nie sei das Risiko für Minderjährige so hoch wie heute. Das gelte insbesondere für den digitalen Raum. Mit Smartphones und Künstlicher Intelligenz erreichten Täter die Kinder heute schneller, leichter und unbemerkt. Claus mahnte daher, es müssten sichere Räume im Internet geschaffen werden.

    Claus für Einführung eines Schulfachs, das auf Risiken eingeht

    Sie sprach sich in ihrem Bericht auch für die Einführung eines Schulfachs aus, in dem digitale Kompetenzen vermittelt werden und auf Risiken eingegangen werde. Zudem müssten Strafverfolgungsbehörden Missbrauchsdarstellungen im Internet aktiv suchen und löschen.
    Laut Kriminalstatistik zählte die Polizei im vergangenen Jahr mehr als 17.000 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs und damit rund 1.600 mehr als noch vor fünf Jahren.

    Mehrere Bundesländer haben keine Pflicht für Schutzkonzepte

    Claus richtete sich auch explizit an mehrere Bundesländer, in denen es bisher keine Verpflichtung für Schulen gibt, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu verfassen. Sie könne nicht nachvollziehen, warum dies nicht überall vorgeschrieben sei, und fordere die fraglichen Länder auf, sich darum zu kümmern. Entsprechende Vorgaben fehlen bisher in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern und Bremen.

    Neues Gesetz als Grundlage

    Zusammen mit Claus stellte auch die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ihren ersten Bericht auf Grundlage des neuen Gesetzes vor. Die Berichtspflichten wurden mit dem "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" eingeführt, das Mitte 2025 in Kraft trat.
    Die Regelung sicherte das Amt der Missbrauchsbeauftragten, die Aufarbeitungskommission und den Betroffenenrat gesetzlich ab und erweiterte ihre Kompetenzen.

    Mehr zum Thema

    Hier können Sie den Bericht der Bundesbeauftragten nachlesen.
    Diese Nachricht wurde am 13.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.