Sexualisierte Gewalt
Wie Kitas und Tageseltern Kinder besser schützen können

Um Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch in Kitas zu schützen, gibt es bundesweit Schutzkonzepte. Doch bei der Umsetzung hapert es – und in der Kindertagespflege fehlen sie ganz.

    Die Kindertagespflegepersonen und ihre Schützlinge feiern 50 Jahre Kindertagespflege am 13. Juni 2024 in Voerde.
    Bauchschmerzen, Rückzug oder Aggressivität – plötzliche Verhaltensänderungen bei Kleinkindern können auf vieles hindeuten - auch auf sexualisierte Gewalt (imago / Funke Foto Services )
    Die Zahl registrierter Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen, wie aus Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht. Die Täter sind zu 80 bis 90 Prozent Männer, häufig aus dem nahen Umfeld: Familie, Verwandte und Bekannte.
    Doch auch in Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie in Betreuungseinrichtungen für Kinder, Jugend und Familie erleben Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt, zeigt die nationale Dunkelfeldstudie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim.
    Um Kinder zu schützen, müssen Kindertagesstätten seit 2021 ein institutionelles Gewaltschutzkonzept vorlegen. Das ist gesetzlich bundeseinheitlich geregelt und an eine Betriebserlaubnis gekoppelt. Die Umsetzung funktioniert aber nicht in allen Kitas gleich gut – und für die Kindertagespflege, bei der sogenannte Tageseltern die Kinder in der Regel in ihren Privatwohnungen betreuen, greift ein solches Schutzkonzept erst gar nicht.

    Inhalt

    Diese Regeln sollen Kinder schützen

    Rein formal muss in einem Gewaltschutzkonzept der Umgang zwischen Erwachsenen und Kindern klar geregelt sein: Welche Handlungen sind erlaubt, welche sind grenzverletzend oder verboten? Wo liegen Risiko- oder Gefahrenstellen, etwa beim Wickeln oder Toilettengang?
    Ein Leitfaden gibt vor, was geschieht, wenn ein Verdachtsfall aufkommt. Wichtig sind zudem regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeitenden, wobei eine Studie der Bertelsmann-Stiftung sowohl die fachliche Qualifikation als auch die Fähigkeit, das eigene professionelle Verhalten zu reflektieren, hervorhebt.
    Viele Einrichtungen erfüllten zwar die Mindestanforderungen, aber es mangele an Kompetenzen, sagt Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Offenbar wüssten auch noch zu wenige Einrichtungen von ihrer Meldepflicht, so Claus im Februar 2026 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Meldepflicht greift laut Sozialgesetzbuch bei Entwicklungen oder Ereignissen, die dazu führen können, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen.
    Im Schutzkonzept sollten sowohl Meldeketten innerhalb der Einrichtung festgelegt werden als auch die Übermittlung der Informationen an den zuständigen Träger. Viele Träger haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Verfahren entwickelt, wie mit Verdachtsfällen umgegangen wird, sodass konkrete Hilfsangebote in die Wege geleitet werden können.

    Kinderschutz in Kitas: Warum Erzieher Fehlverhalten oft nicht melden

    Damit ein Gewaltschutzkonzept wirksam ist, braucht es eine gelebte Kultur in der Einrichtung, geht aus der Studie der Bertelsmann Stiftung hervor. Häufig genannte Gründe, warum Erzieherinnen und Erzieher nicht einschreiten, wenn sie Fehlverhalten beobachten, sind laut der Studie Loyalitätskonflikte und die Sorge vor der Ausgrenzung im Team.
    Demnach kommt es auf eine wertschätzende und respektvolle Kommunikation im Team an, auf eine Leitungskraft, die die Anliegen der Mitarbeitenden ernstnimmt und zeitnah reagiert, sowie regelmäßiges Feedback sowohl zu gelungenen Interaktionen als auch zu Fehlverhalten.
    Die Studie zeigt nicht zuletzt, dass es mit einer Erhöhung des Personalschlüssels allein nicht getan ist. Vielmehr kommt es darauf an, dass neues Personal ausreichend qualifiziert ist und zu einer Verbesserung der Teamarbeit beitragen kann.

    Kinderschutz fehlt häufig in der Ausbildung von Fachkräften

    Kerstin Claus kritisiert, dass Kinderschutz und sexualisierte Gewalt in Ausbildung und Qualifizierung fast keine Rolle spielen. Sie fordert, Kinderschutz in die grundständige Ausbildung von Erziehern, von Sozialpädagogen, von Lehrkräften aufzunehmen.
    Auch in der sozialen Arbeit fehle Kinderschutz im Curriculum, sagte die Erziehungswissenschaftlerin Maud Nordstern in einem Interview mit dem Deutschlandfunk 2024. „Das heißt, Menschen gehen ins Jugendamt und haben nie etwas gehört über Trauma, Misshandlung, Vernachlässigung, sexualisierte Gewalt.“
    Aus Nordsterns Sicht ist es ebenso wichtig, angehenden Lehrerinnen und Lehrern die Angst zu nehmen, ergebnisoffen hinzuschauen. Niemand setze sich gern damit auseinander, was Kindern teilweise angetan werde an sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt. Doch genau darauf komme es an. Nur wenn Lehrkräfte lernten, die Möglichkeit, dass ein Kind etwa zuhause Gewalt erlebt, in Betracht zu ziehen, könnten sie ihm auch vermitteln: „Ich habe vor gar nichts Angst, was du mir erzählen könntest.“

    Gewalt in Kitas in NRW: So stark stiegen die Fallzahlen 2025

    In Kitas in NRW hat die Gewalt im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Insgesamt 4.718 Übergriffe sind den Landesämtern gemeldet worden - fast 80 Prozent mehr als Vorjahr. Dabei kam es fast doppelt so häufig zu Gewalt von Kindern untereinander als von Erwachsenen gegenüber Kindern. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor.
    Die Anzahl der gemeldeten Fälle sexualisierter Gewalt durch Erwachsene ist im Vergleich mit Fällen körperlicher Gewalt eher niedrig: 162 Fälle im Vergleich zu 1084 Fällen. Psychische Gewalt wie Beschämen, Ausgrenzen, Angst machen oder Trost verweigern wurde in 375 Fällen gemeldet.

    Kindertagespflege: Experten warnen vor Gewaltschutzlücken

    Während Kindertagesstätten ein institutionelles Gewaltschutzkonzept vorlegen müssen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, sind Tageseltern davon befreit – sie benötigen lediglich eine Pflegeerlaubnis. Diese Vereinbarung wird mit dem Jugendamt geschlossen und regelt, „dass man im Sinne des Kindes handelt und bei Kindeswohlgefährdung tätig wird.“, erläutert Christine Jerabeck vom Landesverband für Kindertagespflege in Baden-Württemberg.
    Der zuständige Tageselternverein kontrolliert einmal pro Jahr die Räumlichkeiten – nach Anmeldung, sagt Holger Gläss vom Jugendamt des Rems-Murr-Kreises. Engmaschige oder unangemeldete Kontrollen fänden nur in konkreten Verdachtsfällen der Kindeswohlgefährdung statt.
    Die Vereinbarung greift aber nicht, wenn die Gefährdung durch die Kindertagespflegeperson selbst ausgeht, wie im Fall eines Tagesvaters aus dem Rems-Murr-Kreis, der Babys und Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren über Jahre schwer sexuell missbraucht haben soll und im Juli zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
    Der Landesverband für Kindertagespflege in Baden-Württemberg fordert deshalb ebenso wie viele Kommunen und Verbände auch für die Kindertagespflege ein landesweites Gewaltschutzkonzept.

    Radiobeitrag: Susanne Babila, Onlinetext: Tina Hammesfahr / Weitere Quellen: Deutschlandfunk, dpa, WDR, Bertelsmann Stiftung, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit