
Er begründete seinen Schritt in einer von der GdP verbreiteten Erklärung damit, dass er Schaden für seine Gewerkschaft durch die Anschuldigungen gegen ihn abwenden wolle. Die Vorwürfe wies er zurück. Hüber stand wegen Vorwürfen aus seiner Zeit als Offizier der DDR-Grenztruppen in der Kritik.
Das rechtspopulistische Portal Apollo News hatte unter Berufung auf die eidesstattliche Versicherung eines Zeugen berichtet, dass Hüber Ende der 80er Jahre als DDR-Grenzoffizier einen Gefangenen misshandelt habe. Außerdem habe er den Schießbefehl an der Grenze zu Westdeutschland aktiv propagiert.
Inzwischen erließ das Landgericht Berlin allerdings eine einstweilige Verfügung gegen den Belastungszeugen sowie gegen die Medien, die dessen Anschuldigungen gegen Hüber verbreitet hatten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen gehandelt habe.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben nach dem Gerichtsentscheid Ende September in einer Meldung über die einstweilige Verfügung zugunsten von Sven Hüber berichtet. Diese Information haben wir nun auch mit dem letzten Absatz dieser Meldung in der Berichterstattung zum Rücktritt Hübers aus dem August ergänzt.
Diese Nachricht wurde am 26.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
