
Die Richterin im New Yorker Stadtteil Manhattan entschied, die im Januar eingeführte Regelung sei offensichtlich rechtswidrig. Außenminister Rubio habe damit seine gesetzlichen Befugnisse überschritten. Sie fügte hinzu, die Richtlinie verbiete die Erteilung von Visa kategorisch aufgrund der Staatsangehörigkeit und setze damit unter anderem das geltende Einwanderungsrecht außer Kraft.
Die Maßnahme betraf Antragsteller aus lateinamerikanischen Ländern, aus Balkanstaaten, aus südasiatischen Ländern sowie aus vielen Staaten in Afrika, dem Nahen Osten und der Karibik. Das Außenministerium hatte erklärt, bei Personen aus diesen Ländern bestehe ein hohes Risiko, dass sie der öffentlichen Hand zur Last fielen und Sozialleistungen in Anspruch nähmen. Dagegen geklagt hatten Einwandererrechtsorganisationen, Antragsteller auf Einwanderungsvisa und US-Bürger.
Diese Nachricht wurde am 22.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
