
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Anwalt als Gesellschafter einer von ihm mitgegründeten Stiftung namens "Corona-Ausschuss" 700.000 Euro für private Zwecke genutzt hat. Seine 18 Monate dauernde Untersuchungshaft wird bei dem Urteil nicht berücksichtigt. Fuellmich kündigte Revision an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die während der Corona-Pandemie gegründete Stiftung verbreitete über das Internet irreführende Behauptungen über die Gefahren des Virus und die dagegen entwickelten Impfungen.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.