Der Tag, an dem Hitler amtlich starb

Adolf Hitler beging im April 1945 Suizid. Doch erst am 25.10.1956 erklärte ihn ein Gericht in Berchtesgaden amtlich für tot. Propaganda, Stalins Verwirrspiel und Gerüchte machten aus einem historisch geklärten Tod einen offenen Fall.

Reinhardt, Anja |
Die amtliche Erklärung. Laut Beschluss des Amtsgerichts Berchtesgaden vom 25. Oktober 1956 wurde der nationalsozialistische Führer Adolf Hitler für tot erklärt. Als Todeszeitpunkt wurde der 30. April 1945 festgestellt.
Am 25. Oktober 1956 entscheidet das Amtsgericht Berchtesgaden: Es könne „nicht mehr der geringste Zweifel“ bestehen. Adolf Hitler habe sich am 30. April 1945 selbst getötet. (picture-alliance / dpa / Georg Goebel)