Bundesverfassungsgericht
Diese Regelungen der Erbschaftsteuer kommen auf den Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich zwei Tage lang intensiv mit der Erbschaftsteuer. Es geht darum, ob die Entscheidung über die Höhe der Abgabe Ländersache sein sollte und ob Firmenerben zu wenig Steuern zahlen. Politisch birgt das Thema auch Konflikpotenzial für die schwarz-rote Bundesregierung.

    Wohnungen in München
    Wohnungen in München (picture alliance / dpa / Matthias Balk)

    Warum klagt die bayerische Landesregierung gegen die Erbschaftsteuer?

    Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich festgelegt. Die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Söder (CSU) haben das in der Vergangenheit oft kritisiert. Der Freistaat will nun vor dem höchsten deutschen Gericht klären lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer gingen komplett an die Länder, somit müsste die Ausgestaltung der Abgabe auch Ländersache sein, argumentiert die CSU geführte Landesregierung.
    Angesichts hoher Immobilienpreise - beispielsweise in München - fordert sie außerdem eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Der bayerische Finanzminister Füracke betonte, die Freibeträge und Steuersätze seien seit 2009 unverändert, die Immobilienpreise hätten sich aber teils verdreifacht. Die Freibeträge hätten dadurch ihre Entlastungswirkung verloren, erklärte der CSU-Politiker im Vorfeld der Gerichtsverhandlung. Der Vorwurf: Kinder müssten im Erbfall häufig ihr Elternhaus verkaufen, um die hohe Steuerlast begleichen zu können. Auch wenn ein Kind selbst ins Elternhaus einziehen wolle, sei eine Auszahlung anderer Erben häufig kaum möglich. An Ehepartner darf ein Betrag von 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden, an Kinder jeweils 400.000 Euro.
    Bundeskanzler Merz hatte sich zuletzt klar gegen eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer ausgesprochen und betont, diese hätte erhebliche Nachteile, da wohlhabende Bundesländer begünstigt und ärmere Länder benachteiligt würden. Der Göttinger Jura-Professor Florian Meinel kritisierte ebenfalls, dass eine Regionalisierung zu einem "ruinösen Steuerwettbewerb" unter den Ländern führen würde. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte ihn mit der Stellungnahme beauftragt.

    Worum geht es in der Verhandlung morgen?

    Morgen befassen sich die Richter in Karlsruhe mit den Regeln für Firmenerben. Es geht um die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass diese in der Regel deutlicher weniger Steuern zahlen als die Erben von Privatvermögen. Geklagt hat eine Privatperson, die sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt fühlt.
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesem Thema bereits 1995, 2006 und 2014 Entscheidungen getroffen, wonach kleine und mittelständische Unternehmen von der Erbschaftsteuer weitgehend oder vollständig freigestellt werden dürfen. Bei größeren Unternehmen muss nach dem Willen der Richter in Karlsruhe jedoch eine sogenannte "Bedarfsprüfung" stattfinden. Seit 2016 gilt daher: Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Firmenerbe nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem frei verfügbaren Vermögen zu bezahlen, fallen keine Steuern an. In der aktuellen Verhandlung soll entschieden werden, ob diese Regelung zu wenig strikt war. Ein Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet.

    Wie gehen die Meinungen zu Firmenerben in der Bundesregierung auseinander?

    Dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig ist, ist Konsens in der schwarz-roten Bundesregierung, auch wenn es im Koalitionsvertrag nicht festgehalten wurde. Bei der Ausgestaltung gehen die Meinungen weit auseinander. Die SPD will künftig Schlupflöcher schließen, durch die große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können. Bundesfinanzminister Klingbeil sagte in Berlin, man brauche eine gerechtere Erbschaftsteuer.
    Der Bereichsleiter für Steuern und Verteilung bei der Organisation Finanzwende, Kühnert, sagte im Deutschlandfunk, die vermögendsten Unternehmemserben zahlten in der Regel fast gar keine Erbschaftsteuer . Es sei nachvollziehbar, dass sich jede Person mit einem kleinen Privaterbe und deutlich höherer Belastung verschaukelt fühle, betonte Kühnert, der früher SPD-Generalsekretär war.
    Bundeswirtschaftsministerin Reiche ist wiederum gegen höhere Unternehmenssteuern. Die CDU-Politikerin bezeichnete sie als "Gift" für den Wirtschaftsstandort und betonte, man solle froh über jedes Unternehmen sein, dass in Deutschland Arbeitsplätze schaffe und Steuern zahle.
    Linke und Grüne sind für eine höhere Besteuerung von Betriebsvermögen. Die AfD fordert eine vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer für Privat- und Betriebsvermögen.

    Weiterführende Informationen

    Ökonomen fordern Reform der Erbschaftssteuer
    So kann Erben gerechter werden
    Diese Nachricht wurde am 12.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.