Umstrittenes rechtspopulistisches Portal
BVG muss "Nius"-Werbung an Bussen und in U-Bahnen wieder zulassen

Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen in ihren Fahrzeugen Werbung des rechtspopulistischen Portals "Nius" nach einem Gerichtsbeschluss wieder zulassen.

    Im Hintergrund ein Bildschirm, im Vordergrund ein Handy mit dem Logo von Nius
    Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbung von "Nius" auf ihren Flächen zulassen. (picture alliance / Sipa USA / SOPA Images)
    "Nius" habe Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG, teilte das Berliner Verwaltungsgericht mit. Das Medium hatte im April Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus und Innenwerbung in U-Bahnen gebucht. Anfang Juni hatten die BVG die Werbekampagne beendet. Die Verkehrsbetriebe hatten unter anderem Sicherheitsbedenken angeführt. Sie erklärten damals , in sozialen Medien sei es zu Aufrufen gekommen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen sowie den Betriebsablauf zu stören.
    Nach dem jetzigen Urteil teilten die Verkehrsbetriebe mit, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Dieser solle zudem vom Oberverwaltungsgericht geprüft werden.
    Diese Nachricht wurde am 13.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.