Nach der Wahl
Das plant die Berliner Linke bei Vergesellschaftungen von Wohnraum

"Immobilienkonzerne enteignen", plakatierten die Linken vor der Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses. Und auch nach ihrem Wahlsieg stellt die Partei klar, dass die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen ihr Hauptanliegen in Berlin ist. Könnte ein solcher Schritt kommen? Einige Fragen im Überblick.

    Das Bild zeigt ein Plakat. Darauf steht: "Immobilienkonzern enteignen." Das Plakat wird aus einer Menschenmenge hochgehalten.
    Ein Plakat bei der Wahlparty der Linken zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin (IMAGO / Christian Ender / IMAGO / Christian Ender)

    Was planen die Linken bei der Vergesellschaftung?

    Die Linkspartei will große Immobilienkonzerne in Berlin so schnell wie möglich vergesellschaften. So sollen hunderttausende Wohnungen aus privater Hand in den Besitz des Landes übergehen. Um das zu erreichen, soll das Land eine Anstalt des öffentlichen Rechts schaffen. Diese Anstalt soll Kredite aufnehmen, bestimmte Wohnungsbestände gegen eine Entschädigung übernehmen und sich später um die Verwaltung kümmern.
    Linken-Spitzenkandidatin Eralp sprach gegenüber der Zeitung "ND - der Tag" von acht Konzernen mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen. Eralp geht davon aus, dass die Entschädigungen deutlich unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen werden. Doch viele Details zur möglichen Umsetzung sind bisher nicht bekannt.

    Sind Vergesellschaftungen rechtlich möglich?

    Zwar werden in Deutschland immer wieder Eigentümer von Grundstücken oder Häusern entgeignet, etwa für große Straßenbauprojekte oder Kohlereviere. Doch Vergesellschaftungen von Wohnungskonzernen - besonders in dieser Größenordnung - sind rechtlich nicht erprobt. Es fehlen teilweise etwa Grundsatzentscheidungen von Gerichten.
    Das Grundgesetz sieht Enteignungen und Vergesellschaftungen in Artikel 14 und 15 vor. Dort heißt es: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." Eine Expertenkommission des Berliner Senats kam vor wenigen Jahren zu dem Schluss, dass ein Landesgesetz, das eine Vergesellschaftung regelt, verfassungskonform wäre.
    Rechtlich könnte die Höhe der Entschädigung entscheidend werden. Sollte die Entschädigungssumme der Wohnungskonzerne deutlich unter dem Verkehrswert liegen, müssten die Unternehmen auf hohe Vermögenswerte verzichten. Der Landesrechnungshof Berlin hat in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass geringe Entschädigungen von der bisherigen Rechtsprechung abweichen würden. Voraussichtlich werden schließlich Gerichte entscheiden, ob und in welcher Form eine Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen möglich ist.

    Was würde eine Vergesellschaftung bringen?

    Das hängt von mehreren Faktoren wie der Anzahl und der Lage der Wohnungen sowie den anschließend verlangten Mieten ab. Das Land Berlin würde Schätzungen zufolge die Kontrolle über rund 240.000 weitere Wohnungen erhalten. Damit läge ein Drittel statt wie bisher ein Fünftel aller Wohnungen in öffentlicher Hand.
    Mieterinnen und Mieter zahlen in landeseigenen Wohnungen deutlich weniger als bei privaten Eigentümern. Wenn in einem Bezirk Tausende Wohnungen plötzlich günstiger werden, könnten auch die Mieten von Wohnungen in Privateigentum sinken.
    Damit dieser ökonomische Effekt eintritt, müsste die geplante Anstalt des öffentlichen Rechts laut Fachleuten die enteigneten Wohnungen zu deutlich niedrigeren Mieten anbieten. Sehr niedrige Mieten könnten für die Anstalt jedoch auch ein Nachteil sein, weil sie in diesem Fall nur geringere Entschädigungssummen an die Konzerne zahlen könnte. Und die Zahlung geringer Entschädigungen würde das Risiko erhöhen, dass Wohnungsunternehmen erfolgreich dagegen klagen.
    Unabhängig davon, wie eine mögliche Vergesellschaftung ausgestaltet ist, bringt sie keine neuen Wohnungen. Nach Angaben des Berliner Senats für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gibt es einen Bedarf von rund 20.000 neu gebauten Wohnungen - pro Jahr. Dieser Mangel wird durch Vergesellschaftungen nicht behoben.

    Wird die Vergesellschaftung kommen?

    Für die Linkspartei war die Vergesellschaftung von Wohnraum ein zentrales Wahlversprechen. Als Wahlgewinnerin hat sie ein großes Interesse daran, es umzusetzen.
    Die Grünen als möglicher Koalitionspartner sind offen für die Pläne der Linken. Die SPD als dritte Partnerin sieht Vergesellschaftungen kritischer. Spitzenkandidat Kracht hatte sich dagegen ausgesprochen, in seiner Partei gibt es aber auch Stimmen dafür. Es wird also auf mögliche Koalitionsgespräche ankommen.
    Sollte in Berlin künftig nicht Rot-Grün-Rot regieren, sondern eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD - was rechnerisch möglich wäre -, wäre die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen vom Tisch. Die CDU hat sich immer wieder klar gegen Vergesellschaftungspläne ausgesprochen.
    Möglicherweise kommt auch die Bundesregierung dem neuen Berliner Senat zuvor. Die schwarz-rote Koalition will mit einem Bundesgesetz regeln, dass es keine Vergesellschaftungsgesetze für Wohnungen auf Landesebene geben kann. Bundeskanzler Merz bekräftigte dieses Ziel nach der Wahl in Berlin: "Es geht vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden, die da lautet: Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum."

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    Diese Nachricht wurde am 22.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.