
Der Schriftsteller hatte am 20. Juli auf Einladung des Verteidigungsministeriums zum Gedenken an den militärischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus zu Rekrutinnen und Rekruten gesprochen. Er mahnte, das Grundgesetz und das Völkerrecht stünden über jedem Befehl. Deshalb hätten Soldaten im Ernstfall die Pflicht zur Befehlsverweigerung.
Der frühere stellvertretende Generalinspekteur Hoppe erwiderte nun in der "Frankfurter Allgemeinen", Zwanzigjährige könnten das Völkerrecht nicht auslegen und sie müssten es auch nicht. Denn vor ihnen stünden ein Parlament, ein Ministerium und Vorgesetzte, die dafür ausgebildet seien und die Verantwortung trügen. Hoppe, der 2025 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde, nannte als Beispiele den Angriff der USA und Israels auf den Iran und den Irakkrieg 2003. Beide Male habe sich Deutschland nicht beteiligt. Darüber entschieden habe aber das System und nicht der einzelne Soldat.
Diese Nachricht wurde am 11.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
