
Darauf einigten sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten. Aussagen wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ dürfen danach nur noch verwendet werden, wenn diese Angaben auch nachweisbar zutreffen. Außerdem sollen Informationen über die Garantie künftig sichtbarer sein. Dadurch soll das sogenannte "Greenwashing" erschwert werden, bei dem Unternehmen sich ein grünes Image geben, obwohl sie nicht nachhaltig wirtschaften.
Diese Nachricht wurde am 20.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.