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EuGH-Urteil zum Musik-Sampling
Ein klares "Jein"

Kraftwerk versus Moses Pelham: Seit 20 Jahren streiten die beiden Parteien um ein zweisekündiges Sample, das Pelham in einem Song benutzt hat, ohne Kraftwerk zu fragen. Urheberrechtsverletzung oder Kunstfreiheit? Endgültig geklärt ist die Frage immer noch nicht.

Von Jens Balzer | 29.07.2019
Die vier Kraftwerk Musiker auf der Bühne
Kraftwerk beim Bluedot Science and MusicFestival, Cheshire (www.imago-images.de (Andy von Pip))
In gewissem Sinne hätten beide Seiten gewonnen, so der Musikkritiker Jens Balzer im Dlf. Einerseits habe die Gruppe Kraftwerk Recht bekommen, denn der EuGH habe bestätigt, dass es sich bei dem verwendeten Audiofragment um ihr Eigentum handele. Somit stehe ihnen auch das alleinige Verfügungsrecht darüber zu, alles andere sei Diebstahl.
Andererseits sei aber auch Moses Pelham im Recht, weil das Urteil in seiner Tendenz das Sampling als Kulturtechnik anerkenne und unter den Schutz der Kunstfreiheit stelle, so Balzer.
Wenn man beim Hören allerdings gar nicht merke, um welchen Soundschnipsel es sich handele, dann liege keine unerlaubte Kopie vor. Und da die Band Kraftwerk selbst zwei Jahre gebraucht habe, um zu erkennen, dass eine Sequenz aus ihrem Stück "Metall auf Metall" im dem Lied "Nur mir" von Sabrina Setlur verwendet worden sei, spreche das nicht gerade für besondere Wiederkennbarkeit, meint Jens Balzer.
Vom BGH zum EuGH und wieder zurück
Das Argument von Pelham, er stelle sich mit dem Sampling in eine musikalische Tradition, sei damit allerdings widerlegt. Denn wenn das Zitat so mikroskopisch sei, dass man es kaum erkenne, könne man nicht von einer Tradition sprechen.
Die Frage nach der Freiheit der Kunst müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Der EuGH habe nur über das Urheberrecht geurteilt. Danach müsse ein Urheber, der ein Sample zu erdulden habe, vorher um Erlaubnis gefragt werden.
In jedem Fall werde es für Urheberrechtsanwälte und Richter in Zukunft noch eine Menge zu tun geben, ist sich Balzer sicher.