
Wer früher mit sicherheitsrelevanten Informationen gearbeitet habe, solle sich später jegliche Nebentätigkeit vom Kanzleramt dauerhaft genehmigen lassen müssen, befand Manns. Derzeit ist dies gemäß Bundesbeamtengesetz für bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst nötig. Falls eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen angenommen werden kann, muss die ehemalige Dienststelle die Tätigkeit ganz oder teilweise untersagen.
Manns: Strukturellen Abflüssen von Informationen vorbeugen
Der Sicherheitsexperte Manns erklärte
, Auftraggeber seien daran interessiert, das Fachwissen der ehemaligen Spitzenbeamten einzukaufen. Daher sei eine solche Gesetzverschärfung ein wichtiger Punkt, um strukturellen Abflüssen von Informationen unterhalb von großen Verratsfällen vorzubeugen.
Auch die Organisation Lobby Control setzte sich für strengere Regeln für ehemalige Spitzenbeamte ein. Sie verlangte eine lebenslange Karenzzeit für hochrangige Beamte, die in sicherheitsrelevanten Positionen gearbeitet haben. Über eine neue Tätigkeit solle jedoch nicht die alte Dienststelle, sondern eine unabhängige Prüfungsstelle entscheiden.
Mehr Transparenz sinnvoll?
Die ebenfalls diskutierten strengeren Transparenzregeln hält Sicherheitsexperte Manns für nicht zielführend. Natürlich könne man Geheimdienstmitarbeiter häufiger stichprobenmäßig kontrollieren oder strengere Kopierregeln einführen, jedoch ließen sich so extreme Fälle kaum absolut verhindern. Manns hinterfragte, wem ein Geheimdienst überhaupt vertrauen könne, wenn nicht Mitarbeitern, die lange und in hervorgehobener Position für die Organisation tätig seien.
Kontrollgremium forderte vor drei Jahren strengere Gesetze
Das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag hatte bereits im Mai 2023 mehr Transparenz und schärfere Karenzregeln gefordert. Diese wurden jedoch nicht umgesetzt.
Hanning sitzt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit und des versuchten Landesverrats in Untersuchungshaft. Sein Anwalt räumte ein, Hanning sei im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen. Er habe die Informationen jedoch nicht zum Nachteil Deutschlands weitergegeben. Das Bundesinnenministerium prüft inzwischen mögliche Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften auch während Hannings Zeit als Staatssekretär.
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Diese Nachricht wurde am 08.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
