Reform der Nachrichtendienste
Neue Aufgaben für Geheimagenten

Der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz sollen künftig selbst Gefahren aktiv abwehren dürfen. Hebelt die Reform das Trennungsgebot von Nachrichtendiensten und Polizei aus? Und wer kontrolliert die Geheimdienste?

    Ein Mann mit Anzug und Sonnenbrille versteckt sich hinter einer Betonmauer.
    Bislang dürfen deutsche Geheimagenten nur Informationen beschaffen. Das soll sich mit einer Gesetzesreform ändern. (imago / photothek / Thomas Trutschel / photothek.net)
    Bislang durften der Bundesverfassungsschutz (BfV), der Inlandsnachrichtendienst, und der Bundesnachrichtendienst (BND), der für das Ausland zuständig ist, ausschließlich Informationen sammeln. Das soll sich mit der bereits vom Kabinett beschlossenen Gesetzesreform ändern. Die Geheimdienste sollen mehr Befugnisse erhalten und bei Bedrohungen selbst operativ eingreifen dürfen. Kritiker warnen, dass sich die Nachrichtendienste zu einer Geheimpolizei entwickeln könnten.

    Inhalt

    Warum Nachrichtendienste mehr Befugnisse erhalten sollen

    Union und SPD haben die geplante Reform der Nachrichtendienste bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Zum einen soll Deutschland zu anderen europäischen Geheimdiensten aufschließen. Zum anderen müsse Deutschland in der Lage sein, für Sicherheit in Europa zu sorgen, wie Sicherheitspolitiker und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), erklärte:
    „Wir betreten hier absolutes Neuland", so Henrichmann. "Das tun wir nicht aus Spaß an der Freude, sondern weil wir in Zeiten wirklich äußerer Bedrohung leben - von Sabotage, Desinformation. Unsere Demokratie, unser Rechtsstaat wird jeden Tag von außen angegriffen.“
    Hinzu kommt, dass die Agenten der „Third-Party Rule“ unterliegen. Das heißt, sie erhalten von Geheimdiensten anderer Länder zwar Informationen, dürfen diese jedoch nicht an die Polizei weitergeben.

    Neue Aufgaben für BND und BfV: Hacken, sabotieren, manipulieren

    In einer von der unabhängigen Kontrollbehörde festgestellten Lage einer besonderen Bedrohung sollen die Dienste künftig Daten umleiten oder verändern können, falsche Informationen geben oder sogar auch in der realen Welt manipulieren, um etwa Anschläge zu verhindern.
    Auch umfassende Online-Durchsuchungen wären zulässig, ebenso die Manipulation von E-Mails oder der Zugriff auf Handykameras sowie auf öffentliche und private Überwachungskameras. Die Dienste könnten KI zur Datenanalyse verwenden und KI-gestützte biometrische Erkennungssysteme nutzen. In Ausnahmefällen soll der Bundesnachrichtendienst im Inland tätig werden dürfen, um jemanden zu verfolgen, der zuvor im Ausland war.

    Wer kontrolliert die Geheimagenten?

    Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags überwacht die Nachrichtendienste: den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Das soll sich nicht ändern.
    Die Geheimdienst-Kontrolleure dürfen die deutschen Agenten befragen und Akten einsehen, sie haben jederzeit Zutritt zu den Büros der Nachrichtendienste. Außerdem muss die Bundesregierung die Mitglieder des Gremiums umfassend über die Tätigkeiten der Geheimdienste unterrichten. Problematisch ist, dass die Opposition aktuell mit nur einem Sitz vertreten ist und kein Mitglied der Linken oder der AfD dem Gremium angehört.
    Daneben gibt es zurzeit noch weitere Kontrollinstanzen, die nach der Reform alle in den Unabhängigen Kontrollrat übergehen sollen. Bisher ist es so, dass sich die verschiedenen Kontrollorgane nicht untereinander austauschen dürfen.
    Allerdings ist noch unklar, wie viele Menschen dem Kontrollrat angehören sollen und welchen fachlichen Hintergrund sie haben werden.
    Der Unabhängige Kontrollrat setzt sich aktuell aus zwei Kontrollorganen zusammen. Für die gerichtsähnliche Kontrolle sind sechs erfahrenen Richterinnen und Richtern zuständig, die am Bundesgerichtshof oder am Bundesverwaltungsgericht tätig waren. Die administrative Rechtskontrolle prüft die technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes.
    Bevor die Nachrichtendienste künftig aktiv werden dürfen, muss der Unabhängige Kontrollrat seine Zustimmung erteilen. Gründe für geheimdienstliche Maßnahmen wären etwa eine besondere Bedrohungslage oder systematische Aktionen fremder Mächte.

    Kritik an der Reform: Zu viele Befugnisse, zu wenig Kontrolle

    Bislang gilt in Deutschland das Trennungsgebot. Die Nachrichtendienste dürfen Informationen sammeln, selbst ohne konkreten Verdacht einer Straftat. Aber diese Informationen dürfen die Dienste nicht operativ nutzen, also beispielsweise eine Wohnung durchsuchen. Sie dürfen auch nicht alle Informationen an die Polizei weitergeben. Das ist erst bei schweren Straftaten erlaubt.
    Die Trennung hat einen historischen Ursprung. Nach den Erfahrungen mit der Gestapo im Nationalsozialismus, die mit äußerster Härte gegen Opposition und Gegner des NS-Regimes vorging, sollte es in Deutschland keine Geheimpolizei geben.
    Wird das Trennungsgebot durch die geplante Reform aufgeweicht, würden Nachrichtendienste zu Geheimpolizeien, befürchten Kritiker wie Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Zudem bezweifelt er, dass die Dienste ausreichend kontrolliert werden.

    Nachrichtendienste dürfen nicht zu verdeckt operierenden Polizeibehörden werden. Genau diese Grenze höhlt der Entwurf aus. Und das bei Eingriffsschwellen, die viel zu niedrig und unbestimmt bleiben.

    Kai Dittmann, Gesellschaft für Freiheitsrechte

    Wie es mit der Geheimdienstreform weitergeht

    Die Geheimdienstreform muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Die beiden Regierungsparteien Union und SPD stehen hinter dem Gesetz, auch die Grünen unterstützen das Vorhaben.
    Die Linke und die AfD lehnen die Pläne ab. Auch FDP und BSW sprachen sich dagegen aus. Sollte das Gesetz den Bundestag passieren, ist es wahrscheinlich, dass es das Bundesverfassungsgericht prüfen wird.

    Hörfunkbeitrag: Gundula Geuther, Josephine Schulz
    Onlinetext: Kristina Reymann-Schneider (mit AFP)