Donnerstag, 28. März 2024

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Grundgesetz Artikel 146
"Verliert seine Gültigkeit an dem Tage ..."

Artikel 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

23.03.2019
Günther Rasch hat Artikel 146 ausgewählt. Er bedauert, dass nach der Wiedervereinigung Artikel 23 und nicht Artikel 146 zur Anwendung kam.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.