
In dem mit Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossenen Antrag wird der Senat aufgefordert, sich für die Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD einzusetzen. Die Federführung soll dabei der Bund übernehmen. AfD und CDU lehnten den Antrag ab.
Der CDU-Innenexperte Gladiator kritisierte, die AfD sei keine normale Partei, sie sei keine bürgerliche Partei, sie sei keine konservative Partei. Es sei aber nicht Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft, eine Prüfung der Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren anzustoßen. Er warf SPD und Grünen vor, die Frage parteipolitisch zu nutzen. Die AfD nannte den Antrag undemokratisch. Es solle den Wählern verboten werden, eine andere Politik zu wählen, meinte der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Walczak. Er verwies darauf, dass die Bürgerschaft bereits im Januar einen ähnlichen Beschluss gefasst habe. Der erneute Beschluss sei lediglich eine Antwort auf den Erfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Anfang September mit mehr als 43 Prozent der Stimmen.
Grote: AfD-Verbot ist eine "enorme Bewährungsprobe für unser System"
Innensenator Grote (SPD) erklärte, ein Verbot der AfD - die derzeit in Umfragen stärkste Kraft ist - würde eine "enorme Bewährungsprobe für unser System" bedeuten. Dass man aber diesen Schritt gehen müsse, habe niemand anders bewirkt als die AfD selbst.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Imhof argumentierte, die AfD erkenne in Menschen mit anderer Auffassung keine Mitbürger, sondern Feinde. Das sei ein Angriff auf das Miteinander, auf dem alles andere beruhe. Ein Verbot dieser Partei müsse ernsthaft geprüft werden.
SPD-Fraktionschefs allesamt für Prüfung eines AfD-Verbots
Die Woche hatte alle Fraktionsvorsitzenden der SPD im Europaparlament, im Bundestag und in den Landtagen noch für dieses Jahr die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem AfD-Verbotsverfahren verlangt. Die Arbeitsgruppe soll sämtliche relevanten Materialien und Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zusammentragen. Sollte sie dabei zu der Erkenntnis gelangen, dass die Materialien ausreichen, solle sich der Senat auf Bundesebene für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einsetzen.
Zudem gab es gestern erstmals eine Anhörung in einem Landtag zur Frage eines AfD-Verbots. In Thüringen wurden mehrere Stimmen zu dem Thema gehört.
Diese Nachricht wurde am 01.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
