Nach Kabinettsbeschluss
Kritik an Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung hält an

Nach zähen Verhandlungen hat sich die schwarz-rote Koalition auf eine Neuordung der Pflegeversicherung geeinigt. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Linnemann. Die Kritik - auch von der SPD - reißt dennoch nicht ab.

    Eine Pflegefachkraft hilft einer Bewohnerin eines Seniorenheims mit ihrem Rollator.
    Trotz der Einigung zwischen Union und SPD hält die Kritik an der geplanten Pflegereform an. (picture alliance / dpa / Sina Schuldt)
    Die SPD hatte in der vergangenen Woche Änderungswünsche angemeldet und Reformen ⁠gefordert, die nicht nur auf Einsparungen zu Lasten der ‌Versicherten setzen. Grundsätzliche und weitreichende Änderungen werden nun auf eine Expertenkommission verlagert, die ihre Arbeit im Oktober aufnehmen soll. SPD-Generalsekretär Klüssendorf sagte nach der Kabinettssitzung, dies sei noch keine Reform und damit auch noch kein Erfolg.
    Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig, SPD, verlangte, die Kernforderungen ihrer Partei zu berücksichtigen: ein Pflegedeckel sowie ein Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Versicherung. Sie warf Bundeskanzler Merz vor, eine echte Reform auszubremsen.
    Linken-Fraktionschef Pellmann erklärte, das Kabinett habe eine Pflegereform beschlossen, die in weiten Teilen genau so bleibe, wie Gesundheitsminister Linnemann sie hätte haben wollen. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Dahmen sagte der "Augsburger Allgemeinen", die Koalition einige sich auf kurzfristige Kürzungen, während sie die eigentlichen Strukturentscheidungen erneut vertage.

    Gewerkschaft und Arbeitgeber bewerten Entwurf unterschiedlich

    Ähnlich äußerte sich DGB-Vorstandsmitglied Piel. Die nachträglichen Änderungen am Pflegegesetz änderten nichts am enttäuschenden Kurs - ein Kürzungsprogramm bleibe ein Kürzungsprogramm. Positiver bewerten die Arbeitgeber den Entwurf. "Der Bundesgesundheitsminister hat standgehalten und den Kern der Pflegereform gegen politischen Widerstand verteidigt", erklärte BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter. "Eine generelle Beitragssatzerhöhung ist vorerst abgewendet."
    Nach Einschätzung der ​Wirtschaftsweisen Schnitzer löst die Gesetzesinitative weder die kurzfristig angespannte Finanzierungslage noch die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung.
    Vorgesehen ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem, zum Jahreswechsel die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 zu erhöhen. Zudem soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Außerdem soll der Aufschlag, den Kinderlose auf den allgemeinen Beitragssatz zahlen, von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden.

    Linnemann: Erster Schritt zur Stabilisierung des Systems

    Bundesgesundheitsminister Linnemann (CDU) bezeichnete das Gesetz als ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Pflegesystems. Damit ⁠werde ein drohendes ⁠Defizit von acht Milliarden Euro abgewendet, die pflegerische Versorgung gesichert und die allgemeinen Beitragssätze blieben im kommenden Jahr stabil, sagte Linnemann in Berlin. Zudem betonte er, die Pflegeversicherung übernehme weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige in vollem Umfang.
    Die Forderungen aus der SPD nach einem Pflegedeckel wies Linnemann gestern Abend als "gefährlich" zurück. Im ZDF sagte er, damit würden die Kosten weiter ausarten.

    Für 2026 Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet

    Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung könnte der Pflegeversicherung ohne weitere Zuschüsse schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen. Für dieses Jahr wird ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet. 2027 könnte die Finanzlücke auf zehn Milliarden Euro steigen.

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