
Man habe entsprechende Verordnungen zur Anhörung freigegeben, teilte das Staatsministerium in Stuttgart mit. Den Entwürfen zufolge soll die Regelung wieder in mehr Städten gelten, darunter Mannheim und Konstanz.
In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 2015 in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegt. Bei der Neuvergabe einer Wohnung darf die Miete dort höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundlage sind etwa die geltenden Mietspiegel.
Diese Nachricht wurde am 22.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
