Bundesfinanzhof
Neue Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig

Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs rechtskonform.

    Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des Online-Steuerportals Elster.
    Laut Bundesfinanzhof ist die neue Grundsteuer rechtskonform (Archivbild). (Bernd Weißbrod/dpa)
    Sie verstoße nicht gegen die Verfassung, hieß es in München zur Begründung. Das Gericht wies damit mehrere Klagen ab, in denen von einer ungenauen und damit zu Ungerechtigkeiten führenden Datengrundlage die Rede war. Der Bund der Steuerzahler und der Immobilieneigentümerverband "Haus und Grund" kündigten an, Verfassungsbeschwerde einzulegen.
    Die Grundsteuer wird von Immobilieneigentümern gezahlt, üblicherweise aber auf die Mieter umgelegt. In dem Rechtsstreit geht es um die Grundsteuer-Reform und konkret um das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Abgabe. Es wird seit Januar in elf Bundesländern genutzt, die anderen haben eigene Regelungen getroffen. Zuvor war die Grundsteuer nach jahrzehnte-alten Einheitswerten berechnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 eine Neuregelung gefordert.
    (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)
    Diese Nachricht wurde am 10.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.