
Es geht um ein Video des Ministeriums auf Instagram mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September - wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie "Antisemitismus offen lebt", was den Juden in Berlin Angst mache.
Das Gericht erklärte, der Linken drohe durch die Verbreitung des Videos ein schwerer irreparabler Nachteil im politischen Wettbewerb - insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin. Neben dem Eilantrag strengte die Partei auch eine Organklage an, über die aber später entschieden wird. Dabei geht es um die Frage, ob die Ministerin das Neutralitätsgebot des Staates verletzt hat. In dem Antrag heißt es, als Wirtschaftsministerin habe Reiche sich rechtswidrig einseitig und parteipolitisch geäußert und sei Teil einer systematischen Kampagne der CDU gegen die Linke.
Diese Nachricht wurde am 15.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.




