
Kramer
sagte im Deutschlandfunk
, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren seien aus seiner Sicht gegeben. Wörtlich sprach er von einem "Stoppschild", um zu zeigen, wie gefährlich die Situation sei, in der man sich befinde. Kramer betonte, wenn Feinde der Demokratie dabei seien, wieder nach der Macht zu greifen, dürfe man nicht untätig bleiben.
Auch Kramer sieht Parallelen zwischen AfD und NSDAP
Kramer schloss sich in dem Interview Knoblochs jüngsten Äußerungen an. Er nannte als Beispiele für Parallelen zwischen AfD und NSDAP etwa Sprachbilder, Feindbilder und - wie er sagte - "völkische Vorstellungen". Hier gebe es keine Unterschiede zur NSDAP, so Kramer. Knoblochs Äußerungen seien "ganz wichtig" gewesen, denn von den Menschen, die die AfD wählen wollten, seien eben nicht alle Rechtsextremisten oder Nationalsozialisten. Knoblochs Worte könnten insofern dazu dienen, vielleicht doch noch einige von ihnen "zum Aufwachen zu bewegen".
Knobloch: "Nicht gleichsetzen, aber vergleichen"
Knobloch selbst hatte empfohlen, ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen. Sie sagte dem Magazin "Stern", bei der Bekämpfung dieser Radikalen müsse man selbst zu radikalen Mitteln greifen. Knobloch verwies ausdrücklich auf die NSDAP, bevor diese in den 1930-er Jahren an die Macht gekommen sei. Man könne es zwar nicht gleichsetzen - aber vergleichen sollte man. Auch die Partei Adolf Hitlers habe einmal klein angefangen und ausprobiert, was alles möglich gewesen sei. Exakt das passiere bei der AfD.
Historikerin Löw: Es geht um die NSDAP vor der Machtergreifung
Die Leiterin des Zentrums für Holocaust-Studien am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin, Andrea Löw, stimmte Knobloch zu. Sie sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, es gehe Knobloch um die NSDAP vor der Machtergreifung, nicht um die Zeit der Konzentrationslager. In der NS-Politik gegen Juden habe es damals zunächst Ausgrenzung und Entrechtung gegeben, um sie zur Emigration zu zwingen.
AfD hält Knoblochs Äußerungen für unbelegt
Die AfD erklärte auf Anfrage des Deutschlandfunks zum Vergleich mit der NSDAP, Knobloch habe das Recht, frei ihre Meinung zu äußern. Sie habe aber keinen Beleg für ihre Behauptungen angeführt.
Knobloch und Kramer äußerten sich wenige Wochen vor Landtagswahlen, in denen die AfD in Meinungsumfragen vorn liegt. In Sachsen-Anhalt rechnet sich die Partei Chancen auf eine Alleinregierung aus. Dort und in anderen Bundesländern sieht der Verfassungsschutz sie als gesichert rechtsextrem an.
Diese Nachricht wurde am 20.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
