
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Politikers gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder). Es habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, hieß es. Das Urteil ist damit rechtskräftig und Möller gilt als vorbestraft.
Das Landgericht hatte ihn im Februar zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Laut Urteil hatte der AfD-Politiker wissentlich ein Wahlplakat verwendet, auf dem eine dem "Hitlergruß" zum Verwechseln ähnliche Armhaltung zu sehen war. - Die AfD wird in Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Diese Nachricht wurde am 27.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.




