Landgericht Saarbrücken
Urteil im Prozess um getöteten Gerichtsvollzieher im Saarland erwartet

In Saarbrücken wird heute das Urteil im Prozess um den Tod eines Gerichtsvollziehers erwartet.

    Die beiden stehen nebeneinander hinter einem Tisch. Der Anwalt trägt schwarz, der Angeklagte eine ärmellose rote Jacke. Sein Gesicht ist verpixelt.
    Der Angeklagte (r.) und sein Anwalt im Saarbrücker Landgericht. (dpa / Laszlo Pinter)
    Vor dem Landgericht ist ein 42 Jahre alter Deutscher des Mordes angeklagt. Er hatte im November 2025 in der Kleinstadt Bexbach den Gerichtsvollzieher mit einem Messer erstochen, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte.
    Die Anklage geht davon aus, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter einer schizophrenen Störung litt. Er wurde vorläufig in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht- Vor Gericht hatte er erklären lassen, aus Angst vor der Obdachlosigkeit zugestochen zu haben.
    Der Fall hatte bundesweit eine Diskussion über die Sicherheit von Gerichtsvollziehern ausgelöst. In manchen Bundesländern werden sie seitdem mit Schutzausrüstung ausgestattet.
    Diese Nachricht wurde am 10.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.