
Das entschied das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt im Eilverfahren. Eine Initiative hatte gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung geklagt, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Sie argumentierten unter anderem, die Regierung in Berlin greife unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts erfolgt im Hauptverfahren.
Der Görlitzer Park wird seit Anfang März abends um 22 Uhr geschlossen. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme beschlossen, um gegen den Drogenhandel und weitere Kriminalität vorzugehen. Die Auswirkungen sollen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
