Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Verwandtenaffäre der CSU
Schmid zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Im Zuge der Verwandtenaffäre der CSU ist Georg Schmid zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Augsburger Amtsgericht sprach den ehemaligen CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag des Sozialbetrugs und der Steuerhinterziehung schuldig. Er verliert damit seine Ansprüche auf eine Beamtenpension.

18.03.2015
    Georg Schmid (CSU) am 2. März 2015 im Strafjustizzentrum Augsburg
    Georg Schmid (CSU) am 2. März 2015 im Strafjustizzentrum Augsburg (imago stock&people)
    Der 61-Jährige ist der prominenteste Fall in der sogenannten Verwandtenaffäre. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schmid seine Ehefrau als Scheinselbständige beschäftigt hat. Er soll auf diese Weise Sozialabgaben und Lohnsteuer in Höhe von fast einer halben Million Euro hinterzogen haben. Vor zwei Jahren war er wegen der Affäre zurückgetreten.
    Verteidigung wollte elf Monate - wegen der Pension
    Wegen der Höhe der Strafe verliert Schmid seine Ansprüche auf eine Beamtenpension. Die Staatsanwaltschaft hatte für Schmid eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Bewährungsauflage von 150.000 Euro gefordert. Die Verteidigung wollte eine Strafe von höchstens elf Monaten zur Bewährung - dann hätte Schmid seine Ansprüche auf eine Beamtenpension behalten.
    In der im Frühjahr 2013 bekannt gewordenen Verwandtenaffäre hatten zahlreiche Landtagsabgeordnete enge Verwandte und Ehepartner in ihren Büros beschäftigt, obwohl dies eigentlich in Bayern verboten ist. Beim Aufklären der Affäre war herausgekommen, dass Schmid seine Frau nicht als Angestellte, sondern als Unternehmerin bezahlt hatte.
    (nch/tj)