Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Hetze bei Facebook
4.800 Euro Geldstrafe oder Gefängnis

Für fremdenfeindliche Hetze bei Facebook muss ein Berliner 4.800 Euro Geldstrafe zahlen. Sollte er dem gerichtlich erlassenen Strafbefehl nicht nachkommen, drohen 120 Tage Gefängnis.

21.08.2015
    Das Logo der Facebook-App auf einem iPad.
    Hetze bei Facebook wird bestraft. (dpa / Jörg Carstensen)
    Der Mann hatte mehrmals bei Facebook zu Hass und Gewalt aufgerufen, auch gegen Flüchtlinge. Der Berliner Polizeisprecher Gassen sagte dem Deutschlandfunk, der Fall zeige, dass auch Straftäter ermittelt werden könnten, die sich in der vermeintlichen Anonymität der Sozialen Medien in Sicherheit fühlten.
    Wir zitieren aus der Stellungnahme der Polizei:

    Ein 34-Jähriger, der im Internet übel und fremdenfeindlich hetzte, erhielt nach seinen kriminellen Äußerungen in einem sozialen Netzwerk einen Strafbefehl über 4.800 Euro. Intensive Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes führten die Beamten zu dem Berliner, der zwischen dem 8. Dezember und dem 15. Dezember 2014 in mehreren Blogbeiträgen in Facebook zum Hass und zur Gewalt gegen ethnische Minderheiten aufgerufen hatte. Sollte der Verurteilte diese Geldstrafe nicht bezahlen, drohen ihm 120 Tage Haft. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig und vollstreckbar.