
Der Senat wies Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes Nabu Deutschland zurück. Revision ließen die Richter nicht zu. Eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich.
Der 1. FC Köln sprach von einem Meilenstein, der eine jahrelange juristische Blockade beende. Der Fußballverein will die bestehende Sportanlage rund um das Geißbockheim erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche.
Der 2020 beschlossene Bebauungsplan ist zwar rechtens. In der Zwischenzeit haben sich aber im Stadtrat die politischen Mehrheitsverhältnisse geändert. 2024 stimmte der Stadtrat mehrheitlich dafür, die Gleuler Wiese als Grünfläche zu schützen, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.
Nach Ansicht der Grünen-Politikers Lehmann bleibt der Schutzauftrag bestehen. Das Urteil bedeute nicht, dass dort automatisch gebaut werden dürfe, meinte Lehmann. Der FC brauche dafür eine Baugenehmigung und einen Pachtvertrag für die städtische Fläche, und über den entscheide der Stadtrat. Bislang gab es dafür keine Mehrheit.
Diese Nachricht wurde am 14.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
