KPD-Verbot
Als Karlsruhe zum bislang letzten Mal eine Partei verbot

Als der Kalte Krieg sich zuspitzte, sahen manche in der Kommunistischen Partei Deutschlands ein Werkzeug Moskaus. Nach fünf Jahren Prüfung entschied das Bundesverfassungsgericht 1956: Die KPD wird verboten. Die DDR reagierte mit NS-Vergleichen.

Röther, Christian |
Polizeibeamte tragen 1956 nach dem Verbot eine Hinweiskasten mit den Buchstaben KPD aus den Büroräumen der Partei in Hamburg.
Polizeibeamte räumten nach der Bestätigung des Verbots der KPD das Büro der KP-Landesleitung in Hamburg (picture alliance / SZ Photo)