
KPD-Verbot
Als Karlsruhe zum bislang letzten Mal eine Partei verbot
Als der Kalte Krieg sich zuspitzte, sahen manche in der Kommunistischen Partei Deutschlands ein Werkzeug Moskaus. Nach fünf Jahren Prüfung entschied das Bundesverfassungsgericht 1956: Die KPD wird verboten. Die DDR reagierte mit NS-Vergleichen.










