
Das Gesetz war von einer Labour-Abgeordneten eingebracht worden. Es sollte schwerkranken Erwachsenen in England und Wales mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten einen assistierten Suizid ermöglichen. Derzeit gilt Beihilfe zum Suizid in England und Wales als Straftat.
Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales begrüßte das Ergebnis der Abstimmung. Dadurch sei es gelungen, Würde und Heiligkeit des menschlichen Lebens zu verteidigen.
Im vergangenen Jahr hatten die Abgeordneten im Unterhaus noch für einen nahezu identischen Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe gestimmt. Dieser scheiterte jedoch am Widerstand im Oberhaus.
Diese Nachricht wurde am 11.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
