Touristisches Großprojekt geplant
Abschließende Anhörung im Rechtsstreit um historisches Katharinenkloster auf dem Sinai

Im Rechtsstreit um das Katharinenkloster auf dem Sinai soll am Sonntag die abschließende Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof in Kairo stattfinden. Das berichtet die griechische Zeitung "Orthodox Times".

    Blick auf das Kloster unterhalb des Sinai
    Das Katharinenkloster am Berg Sinai (imago / imagebroker / Stefan Sutka)
    In dem Konflikt geht es um Eigentumsfragen und den Rechtsstatus des 1.500 Jahre alten griechisch-orthodoxen Klosters, das seit 2002 zum Unesco-Welterbe gehört. Ägypten plant an der Stätte ein touristisches Großprojekt. Laut der "Orthodox Times" blieben monatelange Konsultationen zwischen Griechenland und Ägypten ohne Einigung. Vier griechische Abgeordnete des EU-Parlaments haben nun die Europäische Kommission um Unterstützung gebeten.
    Der sozialdemokratischen Partei Pasok zufolge äußerten die Abgeordneten Sorge über die bisherige Weigerung der ägyptischen Behörden, den Abt des Klosters anzuerkennen, so dass dieser die Eigentumsinteressen des Klosters wirksam vertreten kann.

    Forderung: EU-Finanzhilfen prüfen

    Die Abgeordneten wiesen darauf hin, diese Entwicklungen fänden zu einem Zeitpunkt statt, an dem die Europäische Union ihre strategische Partnerschaft mit Ägypten vertiefe und das Land hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten positiv bewertet habe. Sie verlangten, den Fall des Sinai-Klosters bei Entscheidungen über EU-Finanzhilfen für Ägypten zu berücksichtigen. Die EU-Kommission solle auch erklären, ob der Vorgang mit Ägyptens Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz historischer Stätten vereinbar sei.

    Rechtsstreit über Eigentumsverhältnisse

    Hintergrund des Konflikts ist ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der griechisch-orthodoxen Kirche und dem ägyptischen Staat über die Eigentumsverhältnisse an der Klosteranlage sowie an Gärten, religiösen Stätten und weiteren Grundstücken in der Umgebung. Ein ägyptisches Berufungsgericht hatte im Mai 2025 festgestellt, dass die betreffenden Flächen dem Staat gehören. Zugleich hatte das Gericht nach ägyptischer Darstellung das Recht der Mönche anerkannt, das eigentliche Kloster und bestimmte religiöse Stätten weiterhin zu nutzen. Für weitere Grundstücke ordnete das Gericht jedoch die Räumung an.
    Diese Nachricht wurde am 24.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.