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Bundesinfektionsschutzgesetz
Ärzte reichen Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Regel ein

Ärzte haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes eingelegt.

    Ein Intensivpfleger versorgt einen Covid-19-Patienten auf einer Intensivstation. Um das Bett herum stehen mehrere medizinie Apparate. Der Pfleger schaut konzentriert auf einen Bildschirm.
    Triage: Wer wird behandelt, wenn die Intensivbetten nicht mehr für alle Patienten reichen? (picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Jan Woitas)
    Sie wenden sich gegen die darin enthaltene Triage-Regelung im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten. Medizinern würden dadurch Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis widersprächen und sie in eklatante Gewissensnöte brächten, heißt es zur Begründung. Die Beschwerde wurde von 14 Notfall- und Intensivmedizinern eingereicht, mit Unterstützung des Berufsverbands Marburger Bund. Sie sehen das Grundrecht der Berufsfreiheit und das der Gewissensfreiheit verletzt.
    Triage bedeutet, dass Ärzte zum Beispiel in einer Pandemielage bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten die Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird.
    Diese Nachricht wurde am 13.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.