
Der verfassungsrechtliche Status umfasse nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssaal, hieß es in der Begründung. Der Saal, welcher der AfD zugeteilt wurde, sei für die Fraktionsgröße geeignet. Das Recht auf Gleichbehandlung werde nicht verletzt.
Konkret wollte die AfD erreichen, in den zweitgrößten Fraktionssaal des Bundestags ziehen zu dürfen. Dieser wird von der SPD genutzt und "Otto-Wels-Saal" genannt. Der Ältestenrat des Bundestags hatte nach der Wahl im vergangenen Jahr der AfD einen kleineren Saal zugewiesen, obwohl die Fraktion 31 Abgeordnete mehr umfasst als die der Sozialdemokraten.
Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
