"Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar", heißt es in dem Text, der einstimmig auf der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe in Augsburg verabschiedet wurde. Nach mehreren Radikalisierungsschüben dominiere inzwischen vor allem in der AfD eine völkisch-nationale Gesinnung.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bätzing, sagte, die Bischöfe hätten nach eingehender Diskussion beschlossen, die AfD namentlich zu benennen. In den Wahlhirtenbriefen der jüngeren Vergangenheit sei es unüblich gewesen, über einzelne Parteien zu sprechen. Aber die Situation sei jetzt eine andere. Eine bloße Mitgliedschaft in der AfD genügt laut Bätzing indes noch nicht für einen Ausschluss aus kirchlichen Ämtern oder Räten. Dies sei juristisch geprüft worden. In einigen wenigen Bistümern gibt es bereits Unvereinbarkeitsklauseln für pfarrliche Gremien. Sie heben jedoch nicht auf einzelne Parteien ab, sondern auf extremistische öffentliche Äußerungen.
Appell auch an Nicht-Christen
Die Bischöfe appellieren in ihrer Erklärung auch an Nicht-Christen, "die politischen Angebote von Rechtsaußen abzulehnen und zurückzuweisen". Wer Parteien wähle, die mindestens in Teilen vom Verfassungsschutz als "erwiesen rechtsextremistisch" eingeschätzt würden, stelle sich gegen die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens und der Demokratie.
Seit Wochen demonstrieren in zahlreichen deutschen Städten Hunderttausende Menschen gegen die AfD. Auslöser sind im Januar veröffentlichte Recherchen des Medienhauses Correctiv über ein Treffen von Rechtsextremen, an dem auch mehrere AfD-Politiker teilgenommen hatten. Dabei soll die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland besprochen worden sein.
Diese Nachricht wurde am 22.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.