
Die Strafanzeige sei in Berlin eingereicht worden, erklärte die Stiftungs-Vorsitzende Steinbach. Dem Innenministerium werde vorgeworfen, die Prüfung des Förderantrags seit der Einreichung im März 2025 zu verschleppen.
Nach geltender Rechtslage kann eine Stiftung erst dann Zuschüsse bekommen, wenn die ihr nahestehende Partei dreimal in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist, was bei der AfD der Fall ist. Außerdem ist die Förderung an das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur Völkerverständigung geknüpft.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
