
Laut dem Beschluss des Schöffengerichts soll er 160 Tagessätze à 190 Euro leisten. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Halemba kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Der Geldwäsche-Verdacht wurde begründet mit Transaktionen von Halembas Konto auf ein Konto im Baltikum im Jahr 2022. Bei einer Razzia in Halembas Zimmer einer Würzburger Burschenschaft wurde zudem Material mit NS-Bezug gefunden. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde der 24-Jährige jedoch freigesprochen.
Halemba gilt in der bayerischen AfD als Rechtsaußen. Im Oktober 2023 wurde er als damals jüngster Abgeordneter in den Landtag gewählt.
Diese Nachricht wurde am 02.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
