Verfassungsschützer
Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren sind gegeben

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, hat vor der AfD gewarnt - und empfiehlt ein Verbot zu prüfen. Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer sieht die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Heckmann, Dirk-Oliver |
Ein Deutschlandfahne und eine Fahne mit dem Logo der AfD werden während einer Demo durch die Luft geschwenkt.
Die Hürden für ein Verbotsverfahren sind hoch - das dürfe jedoch kein Grund sein, untätig zu bleiben, sagt Verfassungsschützer Kramer (picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer)