
Außerdem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das erschwert eine Entlassung nach 15 Jahren. Der Mann war im Februar 2025 mit einem Auto gezielt in eine Gewerkschaftsdemonstration in München gefahren. Dabei starben zwei Menschen, 44 weitere trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon.
In der Anklage des Generalbundesanwalts hieß es, der Täter habe als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland töten wollen.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
