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Anti-Doping-Kampf
Chancen und Risiken des Gesetzentwurfs

Im November wurde der Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland vom Bundesjustizminister und Innenminister vorgelegt. Damit sollen unter anderem Sportler strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie unerlaubte Substanzen besitzen – unabhängig von der Menge. Das ist ein Punkt, der bei Sportlern und Verbänden für viel Furore sorgt.

Von Marina Schweizer | 23.02.2015
    Heftige Bauchschmerzen hat der ehemalige Beachvolleyball-Olympiasieger Jonas Reckermann was die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit angeht: Diese diene zwar der Abschreckung, aber er stellt sich einige praktische Fragen:
    „Wick Medinait darf ich nicht nehmen als Sportler: Wenn meine Frau das auf ihrem Nachttisch hat – gleicher Haushalt – ist das dann schon Besitzbarkeit? Wenn ich davon zwei habe, was passiert dann? Also, da komme ich ganz schnell in eine Bredouille unverschuldeterweise."
    Damit unterstreicht Jonas Reckermann die Skepsis, die die Athletenkommission in ihrer Stellungnahme zum Gesetz jetzt formuliert hat. DOSB-Chef Michael Vesper hebt dagegen noch einmal die großen Bedenken seines Verbandes hervor: Er sieht zwei parallele Systeme: Der Sportgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit.
    „Stellen Sie sich mal vor ein populärer, ein beliebter Sportler kriegt eine 4-jährige Sperre aufgebrummt und wird nach 2, 3 oder 4 Jahren von einem deutschen Gericht freigesprochen – wozu das führen würde! Das kann man der Öffentlichkeit nicht erklären und da haben wir die Befürchtung, dass das am Ende dem sportrechtlichen System die Legitimationsgrundlage entzieht."
    Ein Szenario, das der DOSB mit aller Macht verhindern will.
    Einen Pluspunkt im Gesetzesentwurf sieht der Kölner Dopinganalytiker Mario Thevis gerade in einem heiß diskutierten Punkt: Dem Datenaustausch, zwischen staatlichen Ermittlern und der Nationalen Anti-Dopingagentur, der gesetzlich legitimiert werden soll. Thevis verspricht sich eine Arbeitserleichterung:
    „Durch Abhörprotokolle, dass man die Szenarien des Dopingvergehens im Detail näher kennenlernt, um daraufhin unsere analytischen Strategien besser aufstellen zu können."
    Von Seiten der Athletenkommission ist man da nicht so positiv gestimmt: Beim Umgang mit personenbezogenen Daten könnte ein Stück Datenschutz zur Disposition stehen. Fazit: Auch wenn die Betroffenen das große Ganze an einem Anti-Doping-Gesetz befürworten: Am Ende würden viele gerne noch einmal den Rotstift ansetzen.