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Anti-Doping-Kampf
"Doping mit Geld- und Freiheitsstrafen ahnden"

Bundes-Justizminister Heiko Maas bezieht im Deutschlandfunk Position zum geplanten Anti-Doping-Gesetz. Doping im Spitzensport solle strafbar sein, unabhängig von der Menge verbotener Substanzen. Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist einer der strittigen Punkte an dem Anti-Doping-Gesetz, das die Große Koalition in ihrem Vertrag stehen hat.

31.08.2014
    Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD)
    Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) (dpa/picture alliance/Hannibal Hanschke)
    Schwimmen. Radfahren. Laufen. Heiko Maas macht gerne Triathlon. Der Bundes-Justizminister kann sich in Sportler reinversetzen. Sogar in solche, die dopen:
    „Ich kann das sogar sehr gut nachvollziehen, auch wenn ich es nicht billige. Es geht um Geld, um Lebensunterhalt. Und wenn alle anderen es machen, dann sinkt die Hemmschwelle sehr schnell."
    Das neue Anti-Doping-Gesetz soll stärker von Betrug abschrecken und Doper strafrechtlich besser verfolgbar machen. Eventuell sogar mit Gefängnis:
    „Und wir wollen das sehr umfassend machen. Das heißt, es geht nicht nur um die, die das Zeug in Verkehr bringen, sondern es geht um die, die es nutzen, also die Sportlerinnen und Sportler."
    Denn Profisportler haben von den bisherigen gesetzlichen Regelungen so gut wie nichts zu befürchten. Ein Beispiel ist der Radprofi Stefan Schumacher. Der wurde erwischt und sportrechtlich für zwei Jahre gesperrt. Schumacher zusätzlich vor einem staatlichen Gericht wegen Betrugs zu bestrafen, war nicht möglich – und das, obwohl er sich selber als Betrüger sah:
    „Klar habe ich viele Leute betrogen. Die Fans, die Radsport-Fans! Zum Teil ja auch Mitstreiter. Die sind ja auch Opfer der Situation."
    Der strittigste Punkt im geplanten Anti-Doping-Gesetz dürfte sein, ab welcher Menge verbotener Substanzen Doping strafbar sein soll. Justizminister Heiko Maas spricht sich im Deutschlandfunk-Sportgespräch für die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit aus, also für Strafen ab dem ersten Milligramm, der ersten Pille:
    „Denn die Mindestmengen sind ganz unterschiedlich. Je nachdem, um welche Substanzen es geht. Und deshalb sollte das, finde ich, uneingeschränkt gelten."
    Im Innen- und im Gesundheitsministerium, die beim Gesetz mitzureden haben, sieht man das teilweise offenbar anders – wegen juristischer Bedenken. Wer sich durchgesetzt hat, wird sich zeigen. Bis Ende des Jahres soll ein Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes vorliegen.
    Hinweis:
    Das komplette Gespräch wird in der Deutschlandfunk-Sendung ´Sportgespräch` am 31.08.2014 ab 23 Uhr 30 Uhr ausgestrahlt.