
Der Bundesrat billigte die entsprechende Reform dazu. Auch ärztlich verordnete Präventionsmaßnahmen zu Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen dürfen Apotheken künftig anbieten. Weiterhin sieht die Reform vor, dass Apotheker bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente in dringenden Fällen ohne Rezept ausgeben dürfen, etwa bei Dauermedikation und akuten unkomplizierten Erkrankungen. Welche Erkrankungen als unkompliziert gelten, soll noch festgelegt werden.
Die Reform soll auch gegen die steigende Zahl an Schließungen von Apotheken gerade im ländlichen Raum wirken. Wo ein Apotheker fehlt, darf künftig probeweise eine erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenz die Apotheke übernehmen. Zudem wird die Notdienstpauschale erhöht und ein Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt.
Diese Nachricht wurde am 13.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
